Mieter-Informationen


Wenn Mieter in den Urlaub fahren

Wenn Mieter in den Urlaub fahren,

gehen alle Verpflichtungen weiter. Mieten, Nebenkosten und sonstige Zahlungen müssen pünktlich erfolgen. Ersatz für Hauswoche/Treppenhausreinigung, Gehweg ­ Reinigung oder auch Gartenpflege müssen geregelt werden.

Für die Dauer der Urlaubszeit sollte ein Wohnungsschlüssel und die Urlaubsadresse bei einem Nachbarn, Hausverwalter, Vermieter oder einer anderen Person hinterlegt werden. Denn bei einem Wasserrohrbruch oder Feuer muss der Vermieter die Möglichkeit haben schnell in die Wohnung zu gelangen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im übrigen entschieden, dass der Mieter den Vermieter darüber zu informieren habe, wer in der Zeit seines Urlaubs einen Ersatzschlüssel hat. Damit Diebe keine Rückschlüsse auf Abwesenheit bekommen und ein Einbruch erschwert wird, sollte der Briefkasten regelmäßig entleert werden, Fenster und Türen sollten richtig erschlossen sein. Wasserleitungen könnten auch an den Absperrventilen der Wasseruhren abgedreht werden.

Bei längeren Reisen ist es ratsam, ab und zu die Wohnung lüften zu lassen, um Schimmelbildung vorzubeugen ( bei besonders schweren Fehlverhalten kann sogar eine Kündigung drohen )


Küchen – Arbeitsplatten

sollten in der zur Wand gerichteten Seite Lüftungsschlitze erhalten. Damit wird bei gut gedämmten Häusern die Schimmelbildung vermindert.
(Udo Schumacher – Ritz, vom Verein zur Qualitäts – Kontrolle am Bau (VGC) in Göttingen)


Wäsche trocknen

Wäsche in der Wohnung trocknen beeinflusst die Luftfeuchtigkeit. Hausmilben und Schimmelpilzsporen vermehren sich bis zu 300%. Der Pilz „ Aspergillus fumigatus „ kann bei Menschen mit geschwächten Immunsystem Lungeninfektionen auslösen. Trocknen sie ihre Wäsche draußen, im Trockenraum oder im Trockner.

Wo es möglich ist, sollten sie die Wäsche im eigens dafür vorgesehenen Wasch­ und Trockenraum waschen und trocknen. Das trocknen der Wäsche draußen ist die beste Art des trocknens.

Wenn sie schon Wäsche in der Wohnung trocknen wollen, dann in einem Raum mit groß geöffneten Fenster, geschlossener Tür und einem Heizlüfter. So vermeiden sie Schimmelbildung und sparen auch Heizenergie.


Mithaftung der Mieter

Es besteht eine Mithaftung wenn der Mieter seine Anzeigepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommt! Schäden im Haus und am Haus, in der Wohnung müssen vom Mieter an den Vermieter umgehend gemeldet werden.

z.B.

  • Schäden an Fenstern und Türen
  • Haus und Nebentüren auch im Keller und in den Nebenräumen
  • Sanitär-Objekten mit Armaturen und Zubehör Rohrleitungen aller Art
  • Wände, Fußböden, Decken
  • Elektroleitungen einschl.Schalter,Steckdosen, Anschlüsse
  • Antennenanlage einschl. Leitungen und Anschlüssen
  • Undichtigkeiten im Haus und außerhalb des Hauses
  • Dachrinnen und Dach
  • Fassadenbeschädigungen
  • sowie alle weitern Beschädigungen

Teilweise müssen kleine Schäden immer durch den Mieter bezahlt werden. Schäden die durch den Mieter verursacht werden, müssen generell vom Mieter bezahlt werden.

  • Das trifft z.B. für folgende Schäden zu:
  • Waschmaschinenanschlüsse
  • Spülenanschlüsse
  • Herdanschluß
  • Bastelei an Teilen die zum Haus gehören
  • Beschädigungen an Fenstern, Türen , Mauerwerk usw.

Fehlerhafte Wasseranschlüsse können schnell Schäden von 30 000,- Euro verursachen. Wir empfehlen den Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung wie es gem. Mietvertrag vereinbart ist.


Vor der Wohnungsübergabe

Zur Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Wohnung, Keller und alle sonstigen Räume in vertragsgemäßen Zustand bringen und eventuelle baulichen Veränderungen zurückbauen. Vertragsgemäße Schönheitsreperaturen müssen durchgeführt werden. Falls keine Schönheitsreperaturen vereinbart sind, muß dann die Wohnung ,Keller und eventull weitere Räume besenrein übergeben werden. Fenster einschl. Rahmen(innen und außen), Türen,Türzargen,Schalter, Steckdosen, und sonstige An- und Aufbauten müssen gereinigt werden.

Bei Tierhaltung muß eine Deinfektion der Räume erfolgen.

Übermalte Fensterrahmen, Türrahmen, Sockel und Zimmerdecken müssen gereinigt werden.

Sollten Sie einige Decken und Wände in der Wohnung mit einer starken/dunklen Farbe gestrichen haben, müssen Sie diese Wände/Decken mit einer geeigneten hellen Farbe überstreichen, sodas der Nachmieter keine Probleme bekommt.

Eine Übergabe der Wohnung erfolgt nicht allein durch Räumung und Auszug, sondern erst durch komplette Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll. Vorhandene Mängel und Arbeiten müssen bis zum Vertragsende behoben sein. Die Wohnung und Nebenräume müssen komplett geräumt sein. Wird zum Vertragsende die Wohnung nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder die Schlüssel (auch Briekasten und Steckdosen) nicht komplett abgegeben, so ist der Mieter verpflichtet die Miete weiter zu zahlen.

Dieser Entschädigungsanspruch ist gem. Landgericht Nürnberg ­Fürth (Az 7 S 5386/94) jedoch zeitlich begrenzt. Nach einer angemessen Zeit muß der Vermieter neue Schlösser einbauen lassen. Diese Kosten werden dem säumigen Mieter in Rechnung gestellt. Gibt ein Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnis nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorhaltung den vereinbarten Mietzins verlangen. (Grundlage § 556 Abs. 1 BGB und §557 ABS. 1)

Damit das Mietverhältnis ohne Probleme enden kann, sollten rechtzeitig alle ausstehenden Beträge gezahlt werden. Erforderliche Arbeiten rechtzeizig erledigt sein. Die Wohnungsübergabe eher Tage zu früh als zu spät durchführen einschl. Abgabe aller Schlüssel (auch Briefkasten u. Steckdose). Eine Vorabnahme der Wohnung sollte ca. 2 – 3 Wochen vor der Endabnahme erfolgen. Damit vermeiden Sie den Stress bei der Abnahme.


Schimmel in Wohngebäuden

Schimmel-Schäden durch überhöhte Gebäudefeuchtigkeit sind ein häufiges Problem. Es wird geschätzt, dass 20 % aller Wohnungen in Deutschland mehr oder weniger stark betroffen sind.

Stetig steigende Energiekosten führen zu einer Reduzierung der Beheizung und Belüftung. In den Oktober- und November­-nächten wird der „ Grundstein“ des Schimmel Problems in den Wohnungen gelegt. Die Nächte sind schon empfindlich kühl, sodass die Außenwände auskühlen. Die Luftfeuchtigkeit ist noch relativ hoch und die Heizung oftmals noch nicht hoch genug eingestellt (wir wollen ja Heizkosten sparen).

Nutzungsbedingte Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden entstehen durch fehlerhaftes Lüftungsverhalten, und ungenügendes Heizen sowie mangelnde Luftzirkulation hinter Möbeln und Gardinen an kalten Außenwänden.

Besonders häufig sind Schlafzimmer betroffen.

Außenwände, Decken und Böden sind besonders gefährdete Bauteile, besonders wenn die an unbeheizte Räume angrenzen. In Kombination mit Möbeln ohne ausreichenden Wandabstand sinkt die innenseitige Oberflächentemperatur der Außenbauteile als Folge der behinderten Warmluftzirkulation und führt damit zu einer höheren lokalen Luftfeuchtigkeit über der kalten Oberfläche.

Eine Raumluftfeuchtigkeit von 60 % kann ausreichen, dass sich innerhalb weniger Tage und Wochen Schimmelpilze ausbreiten. Durch die Erneuerung von Fenstern und der Dämmung ist eine ausreichende Beheizung und Lüftung dringend erforderlich. Die unsichtbaren Schimmelsporen die durch Fenster und Türen in jedes Haus gelangen sind überall vorhanden. Kommt dann noch eine hohe Luftfeuchtigkeit dazu, sind die besten Voraussetzungen zur Schimmelbildung gegeben.

Bedenken Sie, dass ein Dreipersonenhaushalt durch Waschen, Baden, Kochen, Geschirrspülen, Wäschetrocknung und Schwitzen bis zu 14 Liter Wasser in Form von Wasserdampf produziert. Der Schimmelpilz kann Krankheiten verursachen. Alle Wohnungsbewohner sollten es deshalb erst gar nicht soweit kommen lassen.

  • Regelmäßiges Lüften der Innenräume (Stoßlüftung- keine Kipplüftung) mit ausreichender Luftzirkulation. Möbel mit 10 cm Abstand von Außenwände stellen.
  • Gleichmäßige Beheizung aller Räume.

Richtige und ausreichende Beheizung und Belüftung ist deshalb wichtig.

Vorsoge ist besser als Schimmelbeseitigung.


Nach dem Duschen

Der Bad-Benutzer sollte nach einem warmen Duschbad, die Badezimmertür schließen und das Fenster groß öffnen.

Nur so kann der Dampf nach draußen abziehen.

Feuchte Luft kann die Schimmelbildung begünstigen.


fehlende Mietzahlungen?

2,2 Milliarden Euro Mietausfälle/nicht gezahlte Mieten

  • vernichten Arbeitsplätze,
  • verringern Zahlungen an die Rentenkassen,
  • verringern Zahlungen an die Krankenkassen,
  • verringern Zahlungen an die Arbeitsämter,
  • verringern Steuerzahlungen,
  • verschlechtern die Lebensverhältnisse vieler Bürger,
  • verschlechtern die Lebens-u.-Startbedingungen von Kindern.

Ist dieses noch ein Kavaliersdelikt ?

Oder ist dieses bereits Kriminell und Volksschädigent?

Sicher ist,dass die fehlenden Mietzahlungen den Vermieter in Schwierigkeiten bringen. Nichtzahlungen von Mieten gehen oft Vortäuschung wirtschaftlich gesicherter Verhältnisse voraus welche so nicht gegeben sind. Mit dem vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse begeht ein Mieter gem. § 263 StGB einen sogenannten Eingehungsbetrug/Einmietungsbetrug.

Wir müssen im Interesse unserer Mieter dieses immer zur Anzeige bringen.


Die erste Wohnung

Hotel Mama ist out? Das kommt auf Sie zu!

  • Termingerechte Zahlung der Miete und Nebenkosten,Kaution
  • Beachten der Hausordnung
  • Achtsame Behandlung der Wohnung
  • Mängel an der Wohnung sofort dem Vermieter miteilen
  • Wenn Sie mit Freund/Freundin gemeinsam einen Mitvertrag abschließen,
  • haften alle die unterschrieben haben
  • Untervermietung nur mit Genehmigung des Vermieter
  • Rechtzeitig vertraglich festgelegte Schönheitsreparaturen durchführen
  • Fahrräder, Kinderwagen usw. nur an den dafür vorgesehenen Stellen/Räume
  • Tierhaltung nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieter
  • Aquarien zusätzlich mit Statik der Decke
  • Bauliche Veränderung nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieter
  • Entsorgung von Müll und Wertstoffen nur in die entsprechenden Behälter
  • Sperrmüll nur im eigenen Keller ­ Abholung rechtzeitig beantragen
  • Kein Sperrmüll im Hausflur ,Gemeinschaftskeller, Hof, Grünfläche
  • Rücksicht auf die Mitmieter (Lärm,Schmutz,Besuch,Sauberkeit,Hauswoche)
  • Anmeldung Stromversorger, z.T. Müllentsorgung,
  • Keine Schuhe oder ähnliches im Treppenhaus
  • Der Mietvertrag kann in der Regel nur mit Frist von 3 Monaten gekündigt werden

Hausflur­ keine Abstellkammer

Wer eine Wohnung anmietet, darf den Hausflur benutzen um in seine Wohnung zu gelangen. Schuhschränke, Schuhe, Pflanzen oder Dekorationen sind grundsätzlich aus Brandschutzgründen verboten, und dürfen deshalb dort nicht abgestellt werden.

Im Schadensfall könnte das für den Verursacher teuer werden.

Ein Rollator soll gem. Amtsgericht Hannover (Az 503 C 3987/05 ) im Eingangsbereich abgestellt werden dürfen wenn er keine Behinderung verursacht und die anderen Mieter nicht stört.


Rauchen auf dem Balkon / Terrasse kann gefährlich sein.

In der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom Freitag 28.März 2014, Seite 11 stand ein Artikel, in welchen auf die Gefahren von Zigaretten – Kippen in Blumenkästen hingewiesen wurde. Da in der meisten Blumenerde Torf enthalten ist, kann die Glut einen Schwelbrand oder auch einen richtigen Brand auslösen.

In einem Fall hat die Wohnungsmieterin die Zigaretten – Kippe im Blumenkasten entsorgt und ist dann für 2 Tage verreist. Als sie wieder nach hause kam, hatte ein Schwelbrand den Plastik Blumentopf, einen Kunststoffstuhl sowie die lose verlegten Holz – Fußbodenfliesen auf dem Balkon zerstört.

Hier hatte die Mieterin Glück, weil der Schwelbrand von selbst erstickte. Bei einen weiteren Fall musste die Feuerwehr kommen, weil es auf dem Balkon im 3.Stock brandte. Der Mieter konnte den Brand mit Wasser löschen.

Durch das Feuer ging die Fensterscheibe zu bruch und die Thermoaußenwand des Hauses wurde stark verrußt. Was war geschehen: der Mieter drückte die Zigaretten – Kippe im Blumenkasten aus und ging zu Bett. Im Blumenkasten hat sich ein Glutnest gebildet, dass über Nacht immer heißer wurde und schließlich die Fensterscheibe zum Bersten brachte. In beiden Fällen ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Die Polizei warnt eindringlich vor leichtsinnigen Umgang mit Zigaretten – Kippen. „ Feuer ist gnadenlos „

Das hätte auch anders enden können. Da die Rechtsprechung bereits auflagen zum rauchen auf dem Balkon oder Terrasse machte, sollte das Rauchen so wie andere feuergefährlichen Sachen vermieden werden. Ihre Haftpflichtversicherung und die anderen Mieter werden dankbar sein.


Mitteilungen

Wohnungsrückgabe an den Vermieter

Eine geräumte Wohnung nach § 546 BGB  ist nur dann erfolgt, wenn sich dort keinerlei Gegenstände befinden.
Sollte noch eine Gardrobe, Kaffeemaschine, Bekleidung, Post oder ähnliches vorhanden sein, gilt die Wohnung als nicht geräumt, auch wenn alle Schlüssel abgegeben wurden.
Eine komplett geräumte Wohnung bei welcher aber nur 1 Schlüssel abgegeben wurde aber der Wille zum Auszug zu erkennen ist, und ein ungestörter Gebrauch des Nachmieters möglich ist, kann als Übergabe anerkannt werden. ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2008 )
 

Beschädigte Fenster

Bohrlöcher im Fenster können zu Schadensersatz führen
Bohrt ein Mieter Löcher in die Fensterrahmen, so kann das zu Schadensersatzansprüchen führen. Das Amtsgericht Spandau ( Az 3b 715/06 ) hat einem Hausbesitzer € 3.200,—Schadensersatz zu gesprochen. Auch für Mieter muss es klar sein, dass Bohrlöcher im Fenster nicht wieder bei Auszug beseitigt werden können. Es handelt sich somit um ein Pflichtverletzung.
Abflussverstopfung
Abflussverstopfungen sind nur dann vom Vermieter zu tragen, wenn kein Verursacher festgestellt werden kann.
Sollte festgestellt werden, dass ein Mieter diese Rohrverstopfung herbeigeführt hat, so muss dieser den gesamten Schaden begleichen. Sollte eine Rohrverstopfung nur in einer Wohnung auftreten, dann sollte der Verursacher klar feststehen und auch dazu stehen. Schade ist jedoch immer wieder, dass die Verursacher nicht dazu stehen und dem Vermieter wieder einmal unnötige Kosten auflasten. Das obwohl der Mieter diese Rohrverstopfung über seine Haftpflichtversicherung bezahlt bekommen würde. Der Vermieter hätte dann wieder etwas Geld, welches er zu weiteren Verschönerungen/Verbesserungen aufwenden könnte ohne gleich die Miete anzuheben.

Renovierung nach Auszug

Vermieter darf bei Auszug Farbvorgaben machen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Az: VIII 283/07 vom 22.Oktober 2008 festgelegt, dass der Vermieter bei
Auszug eine Farbvorgabe machen kann. Zulässig ist “ weiß oder in hellen Farbtönen “. Es bleibt dem Mieter ja eine große Farbauswahl. Bei geölten oder lasierten Hölzern müssen diese unbedingt wieder so übergeben werden.

Schnee- und Eis- Räumpflicht

Jeder Vermieter und Mieter, der für die Räumung zuständig ist, muss bei Urlaub und Krankheit für eine Vertretung sorgen. Oft werden für diese Arbeiten spezielle Firmen beauftragt. Das OLG München hat entschieden, dass aber auch die Fußgänger Sorgfalt walten lassen müssen. Sie müssen ihr Verhalten ( z.B. Geschwindigkeit ) an die besonderen Witterungsverhältnisse anpassen und Ihren Teil zur Unfallverhütung beitragen.