Vor der Wohnungsübergabe


Zur Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Wohnung, Keller und alle sonstigen Räume in vertragsgemäßen Zustand bringen und eventuelle baulichen Veränderungen zurückbauen. Vertragsgemäße Schönheitsreperaturen müssen durchgeführt werden. Falls keine Schönheitsreperaturen vereinbart sind, muß dann die Wohnung ,Keller und eventull weitere Räume besenrein übergeben werden. Fenster einschl. Rahmen(innen und außen), Türen,Türzargen,Schalter, Steckdosen, und sonstige An- und Aufbauten müssen gereinigt werden.

Bei Tierhaltung muß eine Deinfektion der Räume erfolgen.

Übermalte Fensterrahmen, Türrahmen, Sockel und Zimmerdecken müssen gereinigt werden.

Sollten Sie einige Decken und Wände in der Wohnung mit einer starken/dunklen Farbe gestrichen haben, müssen Sie diese Wände/Decken mit einer geeigneten hellen Farbe überstreichen, sodas der Nachmieter keine Probleme bekommt.

Eine Übergabe der Wohnung erfolgt nicht allein durch Räumung und Auszug, sondern erst durch komplette Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll. Vorhandene Mängel und Arbeiten müssen bis zum Vertragsende behoben sein. Die Wohnung und Nebenräume müssen komplett geräumt sein. Wird zum Vertragsende die Wohnung nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder die Schlüssel (auch Briekasten und Steckdosen) nicht komplett abgegeben, so ist der Mieter verpflichtet die Miete weiter zu zahlen.

Dieser Entschädigungsanspruch ist gem. Landgericht Nürnberg ­Fürth (Az 7 S 5386/94) jedoch zeitlich begrenzt. Nach einer angemessen Zeit muß der Vermieter neue Schlösser einbauen lassen. Diese Kosten werden dem säumigen Mieter in Rechnung gestellt. Gibt ein Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnis nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorhaltung den vereinbarten Mietzins verlangen. (Grundlage § 556 Abs. 1 BGB und §557 ABS. 1)

Damit das Mietverhältnis ohne Probleme enden kann, sollten rechtzeitig alle ausstehenden Beträge gezahlt werden. Erforderliche Arbeiten rechtzeizig erledigt sein. Die Wohnungsübergabe eher Tage zu früh als zu spät durchführen einschl. Abgabe aller Schlüssel (auch Briefkasten u. Steckdose). Eine Vorabnahme der Wohnung sollte ca. 2 – 3 Wochen vor der Endabnahme erfolgen. Damit vermeiden Sie den Stress bei der Abnahme.