Mietzahlungen


Mietzahlungen

Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter.
Um Rechtstreitigkeiten bezüglich der monatlichen Mietzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir unseren Mietern, die in finanziellen Schwierigkeiten geraten sind, beim ersten Anzeichen Kontakt zu uns aufzunehmen. Gemeinsam können wir dann nach Möglichkeiten des Schuldenabbaus suchen. (z.B. Ratenzahlung, Verrechnung mi eventuellen Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung, Hilfestellung bei der Beantragung von Wohngeld oder ähnlichen) Denken Sie bitte daran, daß wir als Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen gehalten sind, nach dem Ausbleiben von 2 Monatsmieten die fristlose Kündigung des Mietvertrages durchzusetzen. Zwangsräumungen sind für den Mieter sehr teuer.

Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Gemeinsam finden wir sicher einen Weg die Mietschulden in einer angemessenen Zeit abzubauen, ohne das Ihnen weiter Kosten des Klageweges entstehen. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.