Internes Mieter-Menü


Kabel – TV ist kein Mangel

deshalb darf der Vermieter eine Gemeinschaftsantenne gegen Kabel-TV tauschen. Es handelt sich dabei um keinen Mangel. Deshalb darf auch keine Mietkürzung dafür vorgenommen werden.

(LG Berlin, 63 S 426/11)


Mietrückstand ist gefährlich

Haben Mieter 2 mal hintereinander Ihre Miete nicht gezahlt, so kann der Vermieter den Mieter fristlos kündigen. Schon bei einer fehlenden Miete kann der Mieter gekündigt werden. Hier aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
(LG Berlin, 67 S 42/11)

Fristlose Kündigung wegen unberechtigter Mietminderung

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil  BGH VIII ZR 138/11 entschieden, dass Mieter beiunberechtigten Mietkürzungen von 2 Kaltmietenfristlos gekündigt werden können.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter die Miete um  20% gekürzt weil er meinte, dass der Schimmel und die Kondenswasserbildung vom Vermieter verursacht wird. Die Gutachter stellten fest, das diese Schäden vom Mieter selbst verursacht wurden. Trotz der Nachzahlung musste der Mieter die Wohnung verlassen.

Feuchte Wohnungen

sind überwiegend selbst verschuldet.
Wäschetrocknen in der Wohnung, Aquarium und Terrarium, Lüftung durch gekippte Fenster, falsche und zu geringe Wohnungslüftung, Kochen mit offenem Topf bei falscher Lüftung in der Küche, Blumen in der Wohnung.
Zugang zu einem Schimmelrechner erhalten Sie unter www.halmburger.eu

Sauberkeit auf dem Grundstück

Es ist ende März 2012 und bei einigen Wohnobjekten liegen immer noch erhebliche Reste vom Silvester-Feuerwerk auf dem Grundstück.
Zusammen mit dem Laub, Zigarettenkippen, Papier, Abfall und weiterem Abfall sieht es manchmal wie auf einer Müllkippe aus.
Schlimm ist es meist am Eingang und an den Mülleimern.

Besucher und andere Personen bekommen gleich einen …….. Eindruck.

Dadurch das Sie als Mieter nicht so hohe Nebenkosten haben wollen, haben Sie sich meistens verpflichtet, die Grundstücksreinigung und Fusswegreinigung selbst auszuführen.

Aber auch wenn in Ihrem Haus ein Hausmeister tätig ist, sind Sie verpflichtet, den selbst verursachten Schmutz zu beseitigen.

Wenn Sie sehen, dass einige Personen immer wieder Kippen und anderes hinwerfen, sollten Sie diese Personen darauf ansprechen.

Der normale Anstand und der Gesetzgeber verbieten solch ein handeln.

Wir hoffen, das in Kürze aller Unrat beseitigt ist, und die zutreffenden Personen wieder einmal Besen und Schaufel zum Einsatz bringen.
Sollte es sich nicht bessern, sehen wir uns dazu gezwungen, eine Firma mit dieser Reinigung zu beauftragen.

Denn wenn sich Ungeziefer einnistet, werden Sie nicht sagen, dass Sie selbst schuld daran sind.

Die Nebenkosten werden steigen und wir haben wieder mehr Verwaltungsaufwand. Dadurch werden sinnvolle Verbesserungen an den Häusern verschoben.


Kostenminimierung

Das leidige Thema Hausordnung verschlechtert sich Monat für Monat.

Einige Mieter sind der Meinung,dass Sie kein Treppenhaus, Fenster, Haustür, Keller usw. sauber machen müssen.

Alles bitten hat bislang nicht geholfen.

Die Mieter welche bislang die Hausordnung durchgeführt haben, handeln dann danach – die anderen Mieter tun nichts dann brauche ich auch nichts mehr machen. Wir müssen dann eine Firma mit diesen Arbeiten beauftragen.
Die Nebenkosten müssen aus Bequemlichkeit einiger Mieter erhöht werden. Der böse Vermieter erhöht wieder die Miete.
Bei den Mietern welche die Miete selbst zahlen, erhöhen sich deren Kosten. Bei den Mietern welche die Miete durch das Jobcenter bezahlt bekommen, haben wir das Problem mit den höheren Kosten. Diese müssen wir oft in den Einzelpreisen nachweisen.
Da keine Zahlungen für die Treppenhausreinigung vom Jobcenter vorgesehen sind, kann es deswegen Probleme geben.
Wir müssen deshalb auch eigentlich unnötige Kosten als solches angeben.

Aufgrund der hohen Mietausfälle und der unnötigen Beschädigungen an den allgemeinen Räumen und Flächen (Treppenhaus,Keller,Fahrradraum, Außenwand,Hofpflaster usw.) welche keine Mieter aus dem Haus verursacht haben will und somit auch nicht Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Deshalbsehen wir uns gezwungen Zahlungsverzug und Zahlungsausfälle schneller und konsequenter zu verfolgen. 
Es werden auch Verzugszinsen eingefordert.
Wir werden ab sofort auch die Regelung zur Zahlung von Kleinreparaturen gem. Mietvertrag anwenden.
Dieses alles ist notwendig weil zu viel Mieter ein Fehlverhalten an den Tag legen.


Unsere Bitte an unsere Mieter

Damit eventuelle Probleme zwischen Mieter und Vermieter gleich im Ansatz vermieden werden, benötigen wir als Vermieter immer die aktuellen Telefon- und Fax- Nummern, Handy-Nummern sowie die aktuellen Konten/Sparkassen damit Rückzahlungen geleistet werden können.

Sollten wir durch fehlende aktuelle Angaben Schäden an unserem und Ihren Eigentum nicht verhindern können , müssen wir Sie dafür haftbar machen. 

Sie können sich auch nicht darüber aufregen, wenn wir Sie nicht rechtzeitig informiert haben.


aktuelle Mieter-Mitteilungen

Brandschutz / Wohnungsbrand

1) Beim schlafen riechen wir nichts.

Das trifft auch auf unsere Haustiere zu.

 

2) Die größte Brandgefahr geht von der

Einrichtung aus.

 

3) Häufigste Brandursache

-elektrische Defekte

-zündelnde Kinder

 

4) Während der ersten 2 Minuten eines Brandes

entstehen tödliche Rauchgase.

Innerhalb von 4 Minuten sollten Sie den

Brandort verlassen haben.

 

Hausordnung = Ordnung   im   Haus

In den meisten Wohnhäusern funktioniert das Zusammenleben der Bewohner weitgehend reibungslos. Wenn es zu Problemen kommt, dann deswegen, weil zuviel Lärm und Unruhe gemacht wird oder aber das leidige Thema der Reinigungspflicht von Treppenhaus, Keller , Fenster, Haustür und Außenanlage. Solche Probleme lassen sich leicht durch persönliche Gespräche beheben. Das gleiche trifft auch bei der Absprache Von Urlaubsvertretungen oder ähnlichen zu. Wir als Vermieter können nur aktiv werden, wenn uns schriftliche konkrete Angaben zur Verfügung gestellt werden (Zeugen, Datum, Uhrzeit, genaue Angaben zu den Verfehlungen usw ). Am besten ist, alle Mieter nehmen rücksicht und klären alle vermeintlichen Probleme gleich untereinander.

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Hausflur – keine Abstellkammer

Wer eine Wohnung anmietet, darf den Hausflur benutzen um in seine Wohnung zu gelangen. Schuhschränke, Schuhe, Pflanzen oderDekorationen sind grundsätzlich aus Brandschutzgründen verboten, und dürfen deshalb dort nicht abgestellt werden. Im Schadensfall könnte dieses für den Verursacher teuer werden. Ein Rollator soll gem. Amtsgericht Hannover (Az 503 C 3987/05 ) im Eingangsbereich abgestellt werden dürfen

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fehlende Mietzahlungen ?

2.2. Milliarden Euro Mietausfälle/nicht gezahlte Mieten vernichten Arbeitsplätze, 
verringern Zahlungen an die Rentenkassen, 
verringern Zahlungen an die Krankenkassen, 
verringern Zahlungen an die Arbeitsämter, 
verringern Steuerzahlungen, 
verschlechtern die Lebensverhältnisse vieler Bürger, verschschlechtern die Lebens-u.-startbedingungen von Kindern. 
Ist dieses noch ein Kaveliersdelikt ? 
Oder ist dieses bereits kriminel und volksschädigent? 

Sicher ist,das die fehlenden Mietzahlungen den Vermieter in Schwierigkeiten bringen. 
Nichtzahlungen von Mieten gehen oft Vortäuschung wirtschaftlich gesicherter Verhältnisse voraus welche so nicht gegeben sind.

Mit dem vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse begeht ein Mieter gem. § 263 StGB einen sogenannten Eingehungsbetrug/ Einmietungsbetrug.

Wir müssen im interresse unserer Mieter dieses immer zur Anzeige bringen.

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Mietzahlungen

Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter. 
Um Rechtstreitigkeiten bezüglich der monatlichen Mietzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir unseren Mietern, die in finanziellen Schwierigkeiten geraten sind, beim ersten Anzeichen Kontakt zu uns aufzunehmen. Gemeinsam können wir dann nach Möglichkeiten des Schuldenabbaus suchen. (z.B. Ratenzahlung, Verrechnung mi eventuellen Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung, Hilfestellung bei der Beantragung von Wohngeld oder ähnlichen) Denken Sie bitte daran, daß wir als Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen gehalten sind, nach dem Ausbleiben von 2 Monatsmieten die fristlose Kündigung des Mietvertrages durchzusetzen. Zwangsräumungen sind für den Mieter sehr teuer.

Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Gemeinsam finden wir sicher einen Weg die Mietschulden in einer angemessenen Zeit abzubauen, ohne das Ihnen weiter Kosten des Klageweges entstehen. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

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Schlange in Mietwohnung

Die Nachricht Boa Constrictor Schlange in einer Mietwohnung/in einer Toilettenschüssel hat alle schockiert und verängstigt.

So etwas passiert jedoch nur,wenn Mieter im Haus solche oder auch andere gefährlichen und für die Allgemeinheit abstoßenden Tiere in der Mietwohnung halten.

Es sollte allen Mietern bekannt sein, daß Ratten, Giftspinnen, Schlangen und andere Exoten-Tiere nichts in einer Mietwohnung zu suchen haben.

Aquarien und auch alle anderen harmlosen Tiere dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden. Bei Aquarien muß immer die Statik in der Mietwohnung erstellt werden.

Leider hatten wir bereits einige Mieter die z.B. Ratten in großer Zahl in der Mietwohnung hielten. 
Dieses führte zur Trennung von diesen Mietern. Diese Mieter mußten die Wohnung desinfizieren.

Wir hoffen, daß Sie alle rücksicht auf die andern Mieter und den Tieren nehmen und keine ungenehmigten Tiere in der Miet-Wohnung halten.

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Schimmelpilze

Schimmelpilze sind in der Natur überall vorhanden und erfüllen eine wichtige Funktion.

Raum/Zimmerlufttemperatur und Luftfeuchtigkeit sind wesentliche Faktoren um Behaglichkeit in der Wohnung zu sichern.

Der Behaglichkeitswert der relativen Luftfeuchte liegt im Bereich von etwa 30% bis 65%.
Der Wert von 65% sollte deshalb nicht überschritten werden.

Falls doch einmal zu hohe Luftfeuchte sein sollte dringend Stoßlüftung.

Ein vernünftiges Hygrometer hilft Ihnen zu einer angemessenen Behaglichkeit und der Schimmel-Vermeidung.

lesen Sie dazu auch www.Umweltbundesamt.de und www.apug.de

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Dauer der Heizperiode

ist nicht gesetzlich geregelt.

In manchen Mietverträgen ist die Dauer der Heizperiode individuell vereinbart .
z.B. vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres.

MINDESTTEMPERATUREN IN WOHNRÄUMEN
ist nicht gesetzlich geregelt.

In manchen Mietverträgen ist die Temperatur für den Wohnraum mit 20 bis 22 Grad angegeben und im Bad mit 23 Grad angegeben.

NACHTS SOLL DIE HEIZUNG ABGESENKT WERDEN
üblich ist die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

AUSSERHALB DER HEIZPERIODE
kann die Heizung in Betrieb genommen werden, wenn die Aussentemperatur 3 Tage lang weniger als 12 Grad beträgt und es sich abzeichnet , dass die kühlen Aussentemperaturen länger als 2 Tage anhalten.
Das gleiche gilt , wenn die Zimmertemperatur unter 18 Grad fällt.

Dies gilt nicht für die Zeit vom 1. Juni bis 31. August

Diese extra Heiztage bringen dem Mieter jedoch auch extra hohe Heizkosten.

Lassen Sie die Sonne in Ihre Wohnung. Heizen Sie Ihr Bad eventuell kurzfristig mit einem Elektro-Heizlüfter.

Warme und zusätzliche Kleidung kann ebenfalls helfen.

Oder nehmen Sie die höheren Heizkosten in Kauf

Wichtig—>
Sie sollten sich mit den anderen Mietern im Haus abstimmen.
Damit vermeiden Sie eventuell Streitigkeiten wegen der Heizkosten.

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Haftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt,muß dafür- 
nach dem „Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 unbegrenzt haften.

Unabhängig davon, ob das Malheur fahrlässig oder vorsätzlich angerichtet wurde.

Eine Haftpflichtversicherung sollte immer abgeschlossen werden,zumal die Beiträge günstig sind und keine Hochstufung erfolgt.

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Richtig Heizen – Richtig Lüften

Verhindert Schimmelbefall und spart Heizkosten.

Auf die drei kältesten Monate

Dezember,Januar,Februar

entfallen ca. 48% der notwendigen Heizenergie eines Jahres .

So können Sie den Heizenergieverbrauch wirksam senken und Schimmelbefall vermindern:

1. Richtige Raum/Zimmertemperatur wählen.

Wohn-u.Arbeitsraum 20°
Küche 18°
Schlafzimmer 17°
Flur 10-15°
Bad 21°

2. Heizkörper nicht von Gardinen,Vorhängen,Möbel,Verkleidungen abdecken.

3. 2-4 mal täglich lüften.
Nicht „auf kipp“
Beim Lüften die Fenster stets ganz öffnen.

Richtiges Lüften verhindert Schimmelbefall und spart Heizkosten.

4. Bei Abwesenheit tagsüber die Heizung nie ganz abstellen.

Die Raum/Zimmertemperatur sollte nicht unter 16°C betragen

5. Morgens einen kompletten Luftwechsel durchführen!
Am besten ist Durchzug/Querlüftung

6. Nach Bügeln,Kochen,Duschen etc. sofort lüften.
Zimmertüren dabei geschlossen halten.

7. Vermeiden Sie Wäschetrocknen in der Wohnung.

Wenn es einmal unbedingt sein muss: Zimmertür schließen und dann sofort „Stoßlüftung“

8. Das ausreichende Belüftung bei ausreichender Zimmertemperatur zwischen Möbel und Wand Schimmelpilzbildung vermindern und Heizkosten sparen hilft sollte allgemein bekannt sein.