Hausflur – keine Abstellkammer


Hausflur – keine Abstellkammer

Wer eine Wohnung anmietet, darf den Hausflur benutzen um in seine Wohnung zu gelangen. Schuhschränke, Schuhe, Pflanzen oderDekorationen sind grundsätzlich aus Brandschutzgründen verboten, und dürfen deshalb dort nicht abgestellt werden. Im Schadensfall könnte dieses für den Verursacher teuer werden. Ein Rollator soll gem. Amtsgericht Hannover (Az 503 C 3987/05 ) im Eingangsbereich abgestellt werden dürfen.