Wenn Mieter in den Urlaub fahren


Wenn Mieter in den Urlaub fahren,

gehen alle Verpflichtungen weiter. Mieten, Nebenkosten und sonstige Zahlungen müssen pünktlich erfolgen. Ersatz für Hauswoche/Treppenhausreinigung, Gehweg ­ Reinigung oder auch Gartenpflege müssen geregelt werden.

Für die Dauer der Urlaubszeit sollte ein Wohnungsschlüssel und die Urlaubsadresse bei einem Nachbarn, Hausverwalter, Vermieter oder einer anderen Person hinterlegt werden. Denn bei einem Wasserrohrbruch oder Feuer muss der Vermieter die Möglichkeit haben schnell in die Wohnung zu gelangen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im übrigen entschieden, dass der Mieter den Vermieter darüber zu informieren habe, wer in der Zeit seines Urlaubs einen Ersatzschlüssel hat. Damit Diebe keine Rückschlüsse auf Abwesenheit bekommen und ein Einbruch erschwert wird, sollte der Briefkasten regelmäßig entleert werden, Fenster und Türen sollten richtig erschlossen sein. Wasserleitungen könnten auch an den Absperrventilen der Wasseruhren abgedreht werden.

Bei längeren Reisen ist es ratsam, ab und zu die Wohnung lüften zu lassen, um Schimmelbildung vorzubeugen ( bei besonders schweren Fehlverhalten kann sogar eine Kündigung drohen )