Mitteilungen


Wohnungsrückgabe an den Vermieter

Eine geräumte Wohnung nach § 546 BGB  ist nur dann erfolgt, wenn sich dort keinerlei Gegenstände befinden.
Sollte noch eine Gardrobe, Kaffeemaschine, Bekleidung, Post oder ähnliches vorhanden sein, gilt die Wohnung als nicht geräumt, auch wenn alle Schlüssel abgegeben wurden.
Eine komplett geräumte Wohnung bei welcher aber nur 1 Schlüssel abgegeben wurde aber der Wille zum Auszug zu erkennen ist, und ein ungestörter Gebrauch des Nachmieters möglich ist, kann als Übergabe anerkannt werden. ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2008 )
 

Beschädigte Fenster

Bohrlöcher im Fenster können zu Schadensersatz führen
Bohrt ein Mieter Löcher in die Fensterrahmen, so kann das zu Schadensersatzansprüchen führen. Das Amtsgericht Spandau ( Az 3b 715/06 ) hat einem Hausbesitzer € 3.200,—Schadensersatz zu gesprochen. Auch für Mieter muss es klar sein, dass Bohrlöcher im Fenster nicht wieder bei Auszug beseitigt werden können. Es handelt sich somit um ein Pflichtverletzung.
Abflussverstopfung
Abflussverstopfungen sind nur dann vom Vermieter zu tragen, wenn kein Verursacher festgestellt werden kann.
Sollte festgestellt werden, dass ein Mieter diese Rohrverstopfung herbeigeführt hat, so muss dieser den gesamten Schaden begleichen. Sollte eine Rohrverstopfung nur in einer Wohnung auftreten, dann sollte der Verursacher klar feststehen und auch dazu stehen. Schade ist jedoch immer wieder, dass die Verursacher nicht dazu stehen und dem Vermieter wieder einmal unnötige Kosten auflasten. Das obwohl der Mieter diese Rohrverstopfung über seine Haftpflichtversicherung bezahlt bekommen würde. Der Vermieter hätte dann wieder etwas Geld, welches er zu weiteren Verschönerungen/Verbesserungen aufwenden könnte ohne gleich die Miete anzuheben.

Renovierung nach Auszug

Vermieter darf bei Auszug Farbvorgaben machen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Az: VIII 283/07 vom 22.Oktober 2008 festgelegt, dass der Vermieter bei
Auszug eine Farbvorgabe machen kann. Zulässig ist “ weiß oder in hellen Farbtönen “. Es bleibt dem Mieter ja eine große Farbauswahl. Bei geölten oder lasierten Hölzern müssen diese unbedingt wieder so übergeben werden.

Schnee- und Eis- Räumpflicht

Jeder Vermieter und Mieter, der für die Räumung zuständig ist, muss bei Urlaub und Krankheit für eine Vertretung sorgen. Oft werden für diese Arbeiten spezielle Firmen beauftragt. Das OLG München hat entschieden, dass aber auch die Fußgänger Sorgfalt walten lassen müssen. Sie müssen ihr Verhalten ( z.B. Geschwindigkeit ) an die besonderen Witterungsverhältnisse anpassen und Ihren Teil zur Unfallverhütung beitragen.