Mithaftung der Mieter


Es besteht eine Mithaftung wenn der Mieter seine Anzeigepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommt! Schäden im Haus und am Haus, in der Wohnung müssen vom Mieter an den Vermieter umgehend gemeldet werden.

z.B.

  • Schäden an Fenstern und Türen
  • Haus und Nebentüren auch im Keller und in den Nebenräumen
  • Sanitär-Objekten mit Armaturen und Zubehör Rohrleitungen aller Art
  • Wände, Fußböden, Decken
  • Elektroleitungen einschl.Schalter,Steckdosen, Anschlüsse
  • Antennenanlage einschl. Leitungen und Anschlüssen
  • Undichtigkeiten im Haus und außerhalb des Hauses
  • Dachrinnen und Dach
  • Fassadenbeschädigungen
  • sowie alle weitern Beschädigungen

Teilweise müssen kleine Schäden immer durch den Mieter bezahlt werden. Schäden die durch den Mieter verursacht werden, müssen generell vom Mieter bezahlt werden.

  • Das trifft z.B. für folgende Schäden zu:
  • Waschmaschinenanschlüsse
  • Spülenanschlüsse
  • Herdanschluß
  • Bastelei an Teilen die zum Haus gehören
  • Beschädigungen an Fenstern, Türen , Mauerwerk usw.

Fehlerhafte Wasseranschlüsse können schnell Schäden von 30 000,- Euro verursachen. Wir empfehlen den Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung wie es gem. Mietvertrag vereinbart ist.