Hausflur­ keine Abstellkammer


Wer eine Wohnung anmietet, darf den Hausflur benutzen um in seine Wohnung zu gelangen. Schuhschränke, Schuhe, Pflanzen oder Dekorationen sind grundsätzlich aus Brandschutzgründen verboten, und dürfen deshalb dort nicht abgestellt werden.

Im Schadensfall könnte das für den Verursacher teuer werden.

Ein Rollator soll gem. Amtsgericht Hannover (Az 503 C 3987/05 ) im Eingangsbereich abgestellt werden dürfen wenn er keine Behinderung verursacht und die anderen Mieter nicht stört.